Sind Ihre Fluchtwege breit genug?

Einer der Hauptgründe, warum Simulationen in Auftrag gegeben werden, ist die Abweichung von Fluchtwegbreiten oder -längen. Aber welche Werte gelten wann? Wir haben hier für Sie eine Übersicht der wichtigsten Quellen zusammengestellt

Je nach Situation kommen unterschiedliche Richtlinien zur Anwendung. Die folgende Tabelle fasst die Anforderungen nach deutschem Arbeits­schutzrecht (ASR A2.3) und Muster-Versammlungs­stätten­verordnung (§7 MVStättVO) zusammen:

PersonenzahlASR A2.3
(Mindestbreite von kurzen Einengungen)
ASR A2.3
(Mindestbreite von Fluchtwegen)
MVStättVO indoorMVStättVO outdoor/Stadien
bis 50,8 m0,9 m  
bis 200,9 m1,0 m  
bis 500,9 m1,2 m  
bis 1001,00 m1,2 m  
bis 2001,05 m1,2 m1,20 m 
bis 3001,65 m1,8 m1,80 m 
bis 4002,25 m2,40 m  
je 100 Personen Interpolation möglich ab 200 PersonenInterpolation möglich 
bis 600 Personen  3,60 m1,20 m

Genügend Fluchtwege bereit zu stellen ist eine der wichtigsten Säulen der Veranstaltungssicherheit, und eine große Verantwortung. Allerdings ist dies nicht immer einfach möglich, zum Beispiel bei - manchmal denkmalgeschützten - Sonderbauten, temporären Umnutzungen oder im Bestandsbau. Außerdem ist Fluchtweg nicht gleich Fluchtweg. Richtlinien geben klar messbare Daten wie Mindestbreiten und Höchstlängen vor, um sicherzustellen, dass wichtige Schutzziele wie Fristen für die Selbstrettung erreicht werden können. Dabei spielen nicht nur bauliche, sondern auch organisatorische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Die Wirksamkeit sämtlicher Maßnahmen vorab zu testen ist normalerweise schwierig möglich. Genau hier setzen wir mit unserer Simulationssoftware crowd:it an: Bereits in der Planungsphase, lange vor dem ersten Spatenstich, können wir die Dauer einer Räumung bestimmen. Und: Unterschiedliche Varianten können gegeneinander getestet werden. Sozusagen ein Stress-Test für Ihre Veranstaltungssicherheit.

Was können Sie tun, wenn Sie die für Ihre Nutzung nötige Fluchtwegsbreite unterschreiten?

  • Sie können einen Nachweis erbringen, indem sie mit accu:rate simulieren. All unsere Personenstromsimulationen sind bereits heute konform nach DIN 18009-2
  • Sie können andere am Projekt Beteiligte oder die Prüfbehörde nicht davon überzeugen, eine Simulation in Auftrag zu geben? Kein Problem, auch hier unterstützen wir Sie gerne.
  • Falls die Schutzziele trotzdem nicht eingehalten werden, können Sie unterschiedliche Umplanungen simulieren. Hier finden Sie weitere Informationen.
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