Wir helfen Ihnen, falls Ihre Fluchtwege im Bestand von der ASR A2.3 abweichen: Mithilfe von Simulationen können Sie die Abweichungen kompensieren und hohe Umbaukosten vermeiden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie unverbindlich.
Kunden, denen wir bereits helfen konnten:
Hintergrund
Gesetzliche Handhabe bis zum 31.12.2020
Die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV wurde auf EU-Recht umgestellt, dazu bestand bis zum 31.12.2020 eine Übergangsregelung. Nach dieser Regelung konnte von der Tabelle 1 der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 zu Fluchtwegbreiten abgewichen werden, solange die Fluchtwege die im Anhang II der Richtlinie 89/654/EWG beschriebenen Punkte erfüllten:
4.1 Fluchtwege und Notausgänge müssen frei von Hindernissen bleiben und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen.
4.2 Alle Arbeitsplätze müssen bei Gefahr von den Arbeitnehmern schnell und in größter Sicherheit verlassen werden können.
4.3 Fluchtwege und Notausgänge müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Somit bestand die Möglichkeit, Abweichungen argumentativ zu kompensieren, jedoch nicht mit anderen Methoden, wie den Brandschutzingenieurmethoden. Nun ist der Weg auf für solche Nachweise geebnet.
Neue Nachweiswege ab dem 01.01.2021
Da diese Übergangsregelung nun abgelaufen ist, muss die Personensicherheit bei Abweichungen nun auf anderem Wege nachgewiesen werden. Diese rechtliche Lücke schließt die Fortschreibung der ASR A2.3, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 in Kraft treten wird. Diese beinhaltet u.a. eine Anpassung der vorgegebenen Fluchtwegbreiten, gestützt auf die Ergebnisse des Fachgutachten für Fluchtwege in Arbeitsstätten.
Um den Übergang bis zur Veröffentlichung der neuen ASR A2.3 zu überbrücken, können schon jetzt Simulationsgutachten zur Kompensation herangezogen werden. Sprechen Sie uns an für weitere Informationen!
Ein Auszug unserer Referenzen:
Wir bieten
- Entfluchtungsnachweise
- Kapazitätsanalysen
- Kompensation bei Nichteinhaltung von Normen
- Komfort- und Ablaufstudien
Eine Übersicht über die verschiedenen Anwendungsgebiete finden Sie hier.
Ihr Mehrwert
- Einen normgerechten Nachweis für eine sichere Räumung
- Genehmigung der Abweichung ohne Umbaumaßnahmen
- Sicherstellung des reibungslosen Betriebs